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Die Dienstbereitsschaft der Apotheken beginnt morgens um 8.30 Uhr
und endet um 8.30 Uhr des folgenden Tages. Die gesetzliche Nachtgebühr in Höhe von 2,50 EUR wird erhoben: - Montag - Freitag von 20.00 - 6.00 Uhr - Samstag bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |